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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Veröffentlicht: 20.12.2014
Autor: Hans-Jürgen Mey

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat kürzlich den Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport" neu veröffentlicht. Danach benötigen Lehrkräfte für die Durchführung des Schwimmunterrichts als fachliche Voraussetzung den Nachweis der sog. "Rettungsfähigkeit".

Sobald das weitere Vorgehen mit dem Schul- und Sportamt der Stadt Langenfeld besprochen ist, werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

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