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Kinder- und Jugendschutz in der DLRG Langenfeld

Der Kinder- und Jugendschutz ist uns ein besonderes Anliegen und mit dem dem neuen Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) hat für alle Träger der freien Jugendhilfe, zu denen auch die DLRG Langenfeld gehört, eine zusätzliche Absicherung stattgefunden. 

Alle die bei uns in der Ausbildung helfen möchten, müssen gemäß dem Sozialgesetzbuch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragen. Dieses Führungszeugnis muss alle 4 Jahre neu beantragt und vorgezeigt werden. 

Damit das doch ziemlich komplexe und arbeitsintensive Aufgabengebiet des Jugendschutzes auch effizient angegangen und praktiziert werden kann, hat der Vorstand zwei Jugendschutzbeauftragte benannt: Heidi Holtkamp und Marcel Hembrock. Die nötige logistische Hilfe leistet die Geschäftsstelle.

Unsere beiden Jugendschutzbeauftragten erreicht ihr unter folgender E-Mail-Adresse: jugendschutz@langenfeld.dlrg.de

Dokumente zum Download

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