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Was muss ich tun, wenn ich meine Mitgliedschaft kündigen will?

Achtung: Wir verwalten nur Mitgliedschaften in der Ortsgruppe Langenfeld. Wenn du Mitglied einer anderen Gliederung bist, musst du die Kündigung bei dieser Ortsgruppe einreichen.

Beachte bitte, dass eine Kündigung immer nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen kann; sie muss bis spätestens 30. November schriftlich erfolgt sein. Bei später eingehenden Kündigungen verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Folgejahres.

Am besten benutzt du unser Kündigungsformular. Dieses kannst du uns per Post (siehe Impressum) oder als E-Mail an die Adresse info(at)langenfeld.dlrg.de übersenden.

Selbstverständlich kannst du deine schriftliche Kündigung auch formlos auf dem Postweg oder per E-Mail zuleiten.

Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Die DLRG ist in lokale Gliederungen eingeteilt, die ihre eigenen Mitglieder verwalten. Eine Kündigung muss bei der Gliederung eingehen, bei der die Mitgliedschaft besteht. Wenn diese nicht bekannt ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sie herauszufinden:

  1. Eventuell steht sie als Empfänger in den Lastschrifteinzügen der Mitgliedsbeiträge . In der Regel lässt sich auch die IBAN "googlen".
  2. Sie können auf der Karte unten Gliederungen in Wohnortnähe suchen.

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