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Kann eine Aufnahme in unseren Verein auch verweigert werden?

Grundsätzlich ist die DLRG Langenfeld e.V. ein Verein, der für jedermann offen ist. Gleichwohl gibt es hin und wieder triftige Gründe, die gegen eine Aufnahme in den Verein sprechen. Folgende Beispiele hat es schon gegeben:

  • Ein für die Anfängerschwimmausbildung angemeldetes Kind ist wegen panischer Angst vor dem Wasser nicht für die Schwimmausbildung in einer Gruppe geeignet.
  • Ein Antragsteller ist wegen ernster Verfehlungen oder vereinsschädigenden Verhaltens aus anderen Ortsgruppen herausgefllogen und versucht es jetzt in der Ortsgruppe Langenfeld.

In derartigen Fällen entscheidet der Vorstand über die Nichtaufnahme. Diese Entscheidung wird dem Betroffenen innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich mit Begründung mitgeteilt.

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